Verkehrsunfall und Schadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall geht es für den Geschädigten um mehr als die Reparatur. Zu ersetzen sind je nach Fall auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschlepp- und Gutachterkosten, eine Unkostenpauschale sowie bei Verletzungen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten. Versicherungen kürzen erfahrungsgemäß gerade bei diesen Positionen.
Wir übernehmen die vollständige Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung, prüfen die Haftungsquote und ziehen bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzu. Wichtig ist, das Fahrzeug nicht vor der Beweissicherung reparieren zu lassen. Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle sind zu vermeiden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallgegners regelmäßig auch die Kosten Ihres Anwalts. Für Sie entsteht in diesen Fällen üblicherweise kein eigener Aufwand.
Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742