Rechtsanwälte Graf und Schaefer Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafverfahren können für Betroffene erhebliche Folgen haben. Ob Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot drohen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und verteidigen wir Sie bundesweit in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts. Wir prüfen die Vorwürfe, die Beweislage und die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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