Rechtsanwälte Graf und Schaefer Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit und einen besonderen Einschnitt in das Leben des Beschuldigten dar. Sie kann angeordnet werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bei dem Verdacht einer Straftat und dem Vorliegen eines Haftgrundes wie Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. In dieser Situation zählt häufig jede Stunde. Wir verteidigen Beschuldigte gegen den Erlass eines Haftbefehls und setzen uns für die Aufhebung oder Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft ein. Auch bei bereits bestehender Untersuchungshaft übernehmen wir die weitere Verteidigung.

Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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