Strafbefehl
Ein Strafbefehl kann auf den ersten Blick wie eine einfache Angelegenheit wirken. Tatsächlich kann er erhebliche Konsequenzen haben und insbesondere zu einer Geldstrafe oder weiteren strafrechtlichen Folgen führen. Wichtig ist vor allem: Ein Strafbefehl muss nicht einfach hingenommen werden. Innerhalb der gesetzlichen Frist kann Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen den Strafbefehl und die Ermittlungsakte, bewerten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Sie im weiteren Verfahren. Eine frühzeitige Beratung kann dabei entscheidend sein.
Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742