Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Systematische Anfeindungen, Ausgrenzung oder Benachteiligungen wegen persönlicher Merkmale sind nicht nur belastend, sondern können auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche auslösen. Wir beraten Betroffene und setzen Ansprüche gegenüber Arbeitgeber oder Kollegen durch.
Mobbing
Als Mobbing gilt ein systematisches, über einen längeren Zeitraum fortgesetztes Verhalten, das die Persönlichkeit, Ehre oder Gesundheit des Betroffenen verletzt. Wir prüfen, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen den Arbeitgeber oder unmittelbar handelnde Kollegen bestehen, und dokumentieren gemeinsam mit Ihnen die einzelnen Vorfälle.
Diskriminierung und Ansprüche nach dem AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität – bei Einstellung, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei Kündigung. Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden; diese Frist ist kurz und wird häufig übersehen, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742