Rechtsanwälte Graf und Schaefer Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742

Arbeitszeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Zeugnis; auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Es muss wahr sein, darf aber dem beruflichen Fortkommen nicht unnötig schaden – dieses Spannungsverhältnis hat eine eigene Zeugnissprache hervorgebracht.

Wir prüfen Ihr Zeugnis auf verdeckte Abwertungen, fehlende Tätigkeitsbeschreibungen, Auslassungen und Formfehler und machen die Berichtigung oder Neuerteilung geltend – außergerichtlich oder, wenn nötig, im Klageweg. Regelmäßig lässt sich die Zeugnisnote auch im Rahmen einer Beendigungsvereinbarung mitregeln.

Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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