Arbeitsgerichtsverfahren
Lässt sich ein arbeitsrechtlicher Streit nicht außergerichtlich lösen, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht – von der Klageschrift über den Gütetermin bis zum Urteil oder Vergleich.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Das Verfahren beginnt meist mit einem kurzfristig angesetzten Gütetermin, in dem eine gütliche Einigung gesucht wird; kommt keine zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst – das begünstigt zügige, wirtschaftlich vernünftige Lösungen.
Betriebsrat
Ist ein Betriebsrat gebildet, hat er bei Kündigungen, Versetzungen und zahlreichen weiteren Maßnahmen Mitbestimmungs- oder Anhörungsrechte; deren Verletzung kann eine Kündigung unwirksam machen. Wir prüfen, ob die Beteiligung des Betriebsrats ordnungsgemäß erfolgt ist, und beraten auch Betriebsratsmitglieder zu ihrem eigenen Kündigungsschutz.
Prozesskostenhilfe
Wer die Kosten eines Rechtsstreits nicht oder nur teilweise aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen; sie deckt je nach Einkommen und Vermögen die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten ganz oder teilweise ab. Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen den Antrag für Sie.
Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742